Das Mietrecht gehört zu den komplexen Rechtsgebieten im BGB, welches zuletzt am 01.05.2013 durch eine Reform Neuerungen erfahren hat.
Die Fachbereiche des Mietrechts gehören zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten meiner täglichen Praxis. Dabei berate und vertrete ich sie gern, als Mieter und als Vermieter, sowohl im Wohnraum- als auch im Gewerbemietrecht.
Zu den Schwerpunkten des Mietrechts gehören folgende Rechtsangelegenheiten:
Mietvertragsgestaltung
Mietinkasso
ausstehende Mieten, Nebenkosten oder Kautionszahlungen
Kündigungen
fristlose Kündigung
ordentliche Kündigung
Eigenbedarfskündigung
Räumungsklagen / Zwangsräumungen
Mängelrechte
Schadensersatzforderungen
Schönheitsreparaturen
Nebenkosten- sowie Heizkostenabrechnungen
Untervermietungen
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