Mietrecht



 

Das Mietrecht gehört zu den komplexen Rechtsgebieten im BGB, welches zuletzt am 01.05.2013 durch eine Reform Neuerungen erfahren hat.

 

 

Die Fachbereiche des Mietrechts gehören zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten meiner täglichen Praxis. Dabei berate und vertrete ich sie gern, als Mieter und als Vermieter, sowohl im Wohnraum- als auch im Gewerbemietrecht.

 

Zu den Schwerpunkten des Mietrechts gehören folgende Rechtsangelegenheiten:

 

  • Mietvertragsgestaltung

  • Mietinkasso

ausstehende Mieten, Nebenkosten oder Kautionszahlungen

  • Kündigungen

 fristlose Kündigung

 ordentliche Kündigung

 Eigenbedarfskündigung

  • Räumungsklagen / Zwangsräumungen

 Mängelrechte

 Schadensersatzforderungen

 Schönheitsreparaturen

  • Nebenkosten- sowie Heizkostenabrechnungen

  • Mieterhöhungen/Mietminderungen/Mietsicherheiten (Kaution)

  • Untervermietungen