Das Sozialrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit, in dem ich Sie selbstverständlich gerne berate und sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vertrete.
Ich stehe Ihnen im Sozialrecht in allen Bereichen, insbesondere jedoch in Folgenden zur Verfügung:
§
Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB
II)
z.B. Leistungen des Jobcenters wie SGB II
(Hartz IV); Mehrbedarfe (§ 21 SGB II); Bedarfe für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB
II); Sanktionen/Minderung des
Anspruches
§ Arbeitslosenversicherung Arbeitsförderung (SGB III)
z.B. Fahrtkostenerstattung; Berufsausbildungsbeihilfe; berufliche Weiterbildung; Ausbildungsgeld; Insolvenzgeld; Eingliederung
§
gesetzliche Krankenversicherung (SGB
V)
z.B. Krankengeld; Kostenübernahme von
Hilfsmitteln; Wiedereingliederungsmaßnahmen; Leistungen
zur medizinischen Rehabilitation; Befreiung von
Medikamentenzuzahlung
§ gesetzliche Rentenversicherung (SGV VI)
z.B. Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit; Regelaltersrente gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII), Arbeitsunfall; Berufskrankheit; Leistungen: Geld- bzw. Sachleistungen
§ Pflegeversicherung SGB XI
z.B. Antrag auf Pflegegrad, Pflegegeld; Teilhabe behinderter Menschen
§ Grundsicherung (SGB XII)
z.B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Hilfe zum Lebensunterhalt
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