Die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und von Tatsachenfeststellungen (z. B. Beglaubigungen,
Wechselprotest, Feststellungsurkunde). Dabei ist er zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn
vom Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt, unterscheidet. Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:
- Grundstücksrecht (v. a. Grundstückskaufverträge, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte).
-
Erbrecht (Beurkundung von Testamenten,
europäische Nachlasszeugnisse, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen etc.).
-
Familienrecht (Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht, wie Vaterschaftsanerkennungen,
Unterhaltsverpflichtungen), Sorgeerklärungen.
- Gesellschaftsrecht (Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften, Umwandlungen,
Satzungsänderungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen, auch für Zweigniederlassungen von Gesellschaften
nach ausländischem Recht, z. B. wie bei der englischen Ltd. (Limited)).